Badstraße 9, 70372 Stuttgart
Außensprechstelle Mannheim
R3, 2A 68161 Mannheim
Tel. : 0711-67 32 39 36 / 0621 37406490
Sie benötigen für sich selbst, einem Bekannten oder ein Familienmitglied einen Strafverteidiger? Rufen Sie mich unter 071167323936 an oder schreiben Sie mir eine e-mail
Ein Strafverteidiger ist ein im Strafrecht (allgemeines Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht u.a.) tätiger Rechtsanwalt. Als Strafverteidiger setze ich mich bundesweit und in Stuttgart für ein rechtmäßiges und faires Verfahren für Sie ein. Es ist Ihr gutes Recht sich im Ermittlungsverfahren und/ oder Strafverfahren durch einen Strafverteidiger zu jedem Zeitpunkt beraten zu lassen – nehmen Sie es wahr, je früher desto besser.
Bereits als Beschuldigter eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens steht Ihnen ebenso wie als Angeklagter im nachfolgenden Strafverfahren neben der Beauftragung eines Rechtsanwalts ein umfassendes Schweigerecht zu. Das heißt, Sie müssen weder bei der Polizei, noch bei Staatsanwaltschaft oder Strafgericht Angaben zur Sache machen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln – im Falle Ihrer Verhaftung oder einer Hausdurchsuchung sollten Sie mindestens bis zur Rücksprache oder Eintreffen eines im Strafrecht tätigen Rechtsanwalts von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen!
Auch einer Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung sollte Sie nicht bzw. erst nach Einholung von Rechtsrat durch einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt Folge leisten.
Falls die Voraussetzungen der Beiordnung als Pflichtverteidiger (z.B. in Stuttgart) gegeben sind, übernehme ich bundesweit strafrechtliche Mandate als Pflichtverteidiger.Insbesondere bei Verhaftung und Durchsuchung ist zügiges Handeln oberstes Gebot, um Ihre Rechte umfassend und optimal zu wahren.
Gerne können Sie mit mir per E-Mail oder telefonisch in Kontakt treten und gegebenenfalls einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei vereinbaren.
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, ich setze mich für Sie ein!
Vollmacht Turan Ünlücay
Kontaktformular Turan Ünlücay
Bereiche der Tätigkeit als Strafverteidiger
Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger erstrecken sich auf das allgemeine Kriminalstrafrecht
- Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Erpressung, Raub, Totschlag u.a.),
das Betäubungsmittelstrafrecht
- Cannabis, Marihuana, Haschisch, Heroin, Kokain, Amphetamin, GBL, MDMA, MDA, ecstasy oder andere Betäubungsmittel,
das Verkehrsstrafrecht
beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallflucht, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt – Fahrt nach vorausgegangenem Cannabis (Haschisch oder Marihuana) – Konsum (THC am Steuer) oder dem Konsum anderer Betäubungsmittel (Heroin, Kokain, Amphetamin, Kath) vor Fahrtantritt und
das Jugendstrafrecht.
Als Strafverteidiger verteidigt Rechtsanwalt Ünlücay Sie bundesweit. Rechtsanwalt Ünlücay ist bundesweit als Pflichtverteidiger tätig. Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung durch Strafverteidiger Ünlücay ist, dass die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gegeben sind.
Die Erstberatung Ihres strafrechtlichen Problems kann in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Ünlücay in der Badstrasse 9, in Stuttgart, durchgeführt werden. Sollten Sie sich selbst, Ihr Angehöriger oder Ihr Freund in Untersuchungshaft befinden, kommt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ünlücay gerne vor Ort zu einem Besprechungstermin vorbei!