• Badstraße 9, 70372 Stuttgart
    Außensprechstelle Mannheim
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  • Tel. : 0711-67 32 39 36 / 0621 37406490

Rechtsgebiete

Erbrecht

Im Erbrecht beschäftigen wir uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen, insbesondere in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlaßauseinandersetzung, Erbrecht mit Auslandsbezug, Testamentsanfechtung, Erbscheinserteilung, Testamentserrichtung mit erbschaftssteuerrechtlichen Bezügen. Nähere Einzelheiten dazu finden sie nachfolgend:

Pflichtteilsrecht

Im Bereich des Pflichtteilsrechts steht die effiziente Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Abwehr im Vordergrund unserer Tätigkeit. Auch beraten wir unsere Mandanten über Möglichkeiten vorsorgender Gestaltungen zur Vermeidung von Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten.

Nachlassauseinandersetzungen

Im Bereich der Nachlassauseinandersetzungen widmen wir uns den einschlägigen Fragen der Verwaltung und Auseinandersetzung von Grundeigentum und sonstigem Vermögen welches sich in Erbengemeinschaften befindet. Unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet umfassen insbesondere die Regelung komplexer Nachlässe im In- und Ausland, die Erarbeitung von Teilungsplänen, die Durchführung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung vor Gerichten in Nachlassauseinandersetzungsverfahren.

Erbrecht mit Auslandsbezug

Im Ausland befindliches (Grund-)Vermögen, Erblasser mit Mehrfachnationalitäten, internationales Betriebsvermögen und ausländische Güterstände sind nur einige der denkbaren Problemfelder mit denen wir uns ständig befassen. Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen und ein weites Netz von spezialisierten ausländischen Kollegen mit denen wir auch komplex gelagerte Fälle einer Lösung zuführen können.

Testamentsanfechtung

Häufiger als bekannt werden Testamente – darunter auch notarielle – erfolgreich angefochten. Wir beraten Sie unter Berücksichtigung der rechtlichen und medizinischen Aspekte darüber ob eine Anfechtung Erfolgsaussichten hat und begleiten die unter Umständen notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Erbscheinserteilung und Erbenfeststellung

Unbekannte Erben, unklare Testamente, Testamentsauslegungen sind nur einige Probleme, die im Rahmen von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsverfahren von Bedeutung sind. Wir begleiten Erben und Anspruchsteller seit vielen Jahren erfolgreich durch die Unwägbarkeiten solcher Verfahren.

Testamentserrichtung und Vorsorge

Die genaue Ermittlung Ihrer Wünsche und die konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung sind unsere Handlungsmaximen bei letztwilligen Gestaltungsaufgaben. Lebzeitige Übertragungen von Vermögensteilen, Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente, Behindertentestamente, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – wir erklären die Zusammenhänge und erstellen für Sie und mit Ihnen die notwendigen Gestaltungen für den Pflege- und Todesfall.

Erbrecht und Steuern

Wir arbeiten gerne mit Ihren Steuerberatern zusammen oder beraten Sie bei besonderen Erbschaftssteuerproblemen im Zusammenspiel mit dem Steuerberater unseres Vertrauens.

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur einvernehmlichen Regelung von Konflikten. Wir bieten Mediation in familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten an. Dabei unterstützt ein neutraler Dritter, der Mediatordie Konfliktparteien darin, im Rahmen eines strukturierten Verfahrens eine eigenständige Lösung ihrer Streitigkeiten zu erarbeiten.

Ziel der Mediation ist der Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung.

Erfahrungsgemäß haben Vereinbarungen, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurden, länger Bestand, weil sie im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen keine Gewinner oder Verlierer zurücklassen. Insbesondere bei einer Trennung von Paaren mit Kindern ist es sinnvoll, alles dafür zu tun, den Kindern auch weiterhin Beziehungen zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Dies gelingt besser, wenn Trennungsfolgen auch in einer Zeit schwerster Konflikte und Streitigkeiten fair, mit gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der Selbstachtung gelöst werden.

Auch in Erbstreitigkeiten stellt Mediation einen sinnvollen Lösungsweg dar, der einen gerade in diesem Rechtsgebiet nicht ungewöhnlichen langwierigen Rechtsstreit vermeiden kann.

Das Mediationsverfahren erstreckt sich in der Regel über 5 bis 10 Sitzungen mit ein- bis zweistündiger Dauer. In bestimmten Konstellationen oder auch in eng umgrenzten Konflikten (z.B. nur zu einem Teilbereich der Auseinandersetzung) kann auch nur ein –dafür aber längerer- Termin sinnvoll sein.

Das Honorar für die Mediation wird individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand.

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