Badstraße 9, 70372 Stuttgart
Außensprechstelle Mannheim
R3, 2A 68161 Mannheim
Tel. : 0711-67 32 39 36 / 0621 37406490
Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Hierbei sehen wir unsere Aufgabe als Dienstleister darin, die Problemstellungen unserer Mandanten einer umfassenden, zielbewußten und praxisnahen Lösung zuzuführen. Deshalb nimmt die anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Streitigkeiten einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vom Kündigungsschutzprozess bis hin zum Beschlußverfahren. Dabei treten wir vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, auf.
Im Rahmen unserer Beratung gewährleisten wir eine kontinuierliche und persönliche Betreuung durch Ihren jeweiligen Ansprechpartner. Unsere Stärke liegt hierbei – im Gegensatz zu manch größeren Anwaltsfirmen – darin, dass unsere Mandanten während der gesamten Beratungsdauer von einem persönlichen Ansprechpartner individuell begleitet werden.
Unser Beratungsangebot im einzelnen:
o Prüfung von Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
o Gestaltung und rechtliche Optimierung von Arbeitsverträgen
o Prüfung der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen
o Einseitige Änderungsmöglichkeit von Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber?
o Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
o Persönlichkeitsschutz / “Mobbing”
o Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
o Arbeitszeitgestaltung / Anspruch auf Teilzeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
o Mutterschutz / Elternzeit / Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit gemäß § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
o Kündigungsschutzklage
o Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
o Auswirkungen der Beendigung auf bestehende Ansprüche wie Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt etc.
o Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen, insbes. bei dem Bezug von Arbeitslosengeld