Rechtsgebiete
Familienrecht
- Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags.
- Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren
- erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
- Beratung bei Adoption
- Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
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