Badstraße 9, 70372 Stuttgart
Außensprechstelle Mannheim
R3, 2A 68161 Mannheim
Tel. : 0711-67 32 39 36 / 0621 37406490
Das Verkehrsrecht umfasst die folgenden Bereiche:
Bei Fällen, die das Verkehrsstrafrecht berühren, nimmt der Rechtsanwalt die Verteidigung des Mandanten gegen den Vorwurf vor, dieser habe eine Straftat im Straßenverkehr begangen. Zu solchen Verkehrstraftaten gehören z.B.
Beim Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen der Anwalt aber auch, wenn es zu einer vorläufigen oder die endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
Bei Verkehrsstrafrechtsfällen prüft der Rechtsanwalt zunächst, ob und in welchem Umfang eine Straftat verübt wurde. Nur so kann eine Geldstrafe und eine gegebenenfalls drohende Entziehung der Fahrerlaubnis in ihrer Dauer verringert werden.
Je nachdem was im Straßenverkehr passiert ist, wird ein Strafverfahren oder nur ein Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht eingeleitet. Wenn keine Anhaltspunkte für ein Strafverfahren erkennbar sind (Alkohol- oder Drogen-nachweis), kommt es zu einem Bußgeldverfahren, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, z.B. wenn es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen ist. Auch in solchen Verkehrsrechtsfällen wird der Rechtsanwalt bei Bedarf tätig und prüft den Sachverhalt.
Beim Ordnungswidrigkeitenrecht regelt der Bußgeldkatalog, welche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit Bußgeld oder Punkten und Fahrverbot geahndet wird.
Bei einer Ordnungswidrigkeit bemüht sich der Rechtsanwalt die Festsetzung eines Bußgeldes oder gebenenfalls die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Wenn Ihnen z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, eine Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h oder ein Rotlichtverstoß mit einer Rotphase länger als 1 Sekunde nachgewiesen wurde, sollten sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen.
Neben dem Abschleppen eines Fahrzeugs oder der Anordnung eines Fahrtenbuchs sind auch Entzug und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis im Verkehrsverwaltungsrecht geregelt. Schon wenn ein fachärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) droht, sollten sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Wenn Sie Betroffener oder Verursacher bei einem Verkehrsunfall sind, greift das Verkehrszivilrecht bzw. Schadensersatzrecht, denn es kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen, bei dessen Abwehr oder Durchsetzung Ihnen der Rechtsanwalt hilft. Da sich in solchen Verkehrsrechtsfällen meist Kfz- oder Privat-Haftpflicht-Versicherungen gegenüber stehen, spielen beim Schadensersatzrecht auch Aspekte aus dem Versicherungsrecht eine Rolle. Bei der Anspruch-Abwehr oder -Durchsetzung geht es z.B. um:
Kommt es bei einer Verkehrsstraftat wie z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommen häufig auch versicherungsvertragliche Probleme hinzu, denn viele Versicherungen kündigen dann einfach den Versicherungsvertrag. Konsequenz: Sie selbst werden dann als Versicherungsnehmer zur Zahlung des von der Versicherung zunächst bezahlten Schadens herangezogen. Wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung definierte Fristen oder Formalien einhält, was gelegentlich versäumt wird, kann diese Rückforderung je nach Fall 5.000 bis 10.000 Euro betragen. Auch hier kann Ihnen einen Anwalt helfen, weitere Forderungen abzuwehren.
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Rechtsanwalt Turan Ünlücay lautende Vollmacht unter Vollmacht ausdrucken.