Im Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie als Privatperson, Gewerbetreibender, Unternehmer, Verband oder Freiberufler gerichtlich und/oder aussergerichtlich auf dem gesamten Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.
Hierzu zählt unter anderem:
- das Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Leistungen, Mitgliedschaft etc.)
- das Rentenversicherungsrecht
- das Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
- das Kinder- u. Jugendhilferecht
- das Rehabilitationsrecht
- das Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, etc. )
- das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sperrzeit etc.)
- das Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung, Leistungen)
- das Kindergeld
- das Elterngeld
- BaFöG
- das Vertragsarztrecht (insbesondere das Zulassungsrecht)
- das Krankenhausrecht
- das Recht der Betriebsprüfung, insbesondere die rechtliche Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden sowie die aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in diesen Beitragsangelegenheiten
- Erstattungsansprüche staatlicher Leistungsträger gegen Unterhaltspflichtige, Erben und Beschenkte (Elternunterhalt, Sozialhilferegress)
- Erstattungsansprüche und Rückforderungen staatlicher Leistungsträger gegen Leistungsempfänger wegen angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen
- die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, die Statusfeststellung und die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
Vorsicht: Die Beratungsgebühren werden von Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht übernommen. Bedürftige können sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Diesen erhalten Bedürftige bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts
Setzen sie sich mit uns in Verbindung.
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